ASFINAG – Strafverfügung wegen Krankheit

ASFINAG –  im Besonderen zu meinem Fall:

Am 23.09.2020 erwarb ich an einer Tankstelle in Bregenz auf der Fahrt zum Lago Maggiore eine GoBox (mein Wohnmobil ist über 3,5 to schwer) und bezahlte sofort einen größeren Geldbetrag auf diese GoBox ein. Den Hinweis, dass ich die Unterlagen, also Kaufbestätigung und Kfz-Schein bis 21.10.2020, also binnen der nächsten 28 Tage an die ASFINAG zu senden habe, war mir bewusst. Dieser Hinweis steht auf dem Kassenbeleg ganz unten. Hingewiesen werdet ihr durch das Tankstellenpersonal, wie in meinem Fall, nicht. Also unbedingt den Kassenbeleg genau durchlesen.

Gedanke:

Weshalb müssen diese Unterlagen (Kassenbeleg und Kfz-Schein) nochmal an ASFINAG übermittelt werden? Beim Kauf der GoBox ist der Kfz-Schein an der Ausgabe (also Tankstelle oder Ausgabeinstitution) vorzulegen. Dort wird das Fahrzeug aufgrund der Angaben im Kfz-Schein in eine bestimmte Tarifgruppe eingeordnet (auch die Anzahl der Achsen sind dabei ein Tarifmerkmal). Warum also das nochmalige Zusenden der Unterlagen an das Unternehmen?

Nach meiner Rückkehr aus Italien über Innsbruck hatte ich mein Wohnmobil am 10.10.2020 auf einem Firmengelände eines Händlers wegen einer noch durchzuführenden Reparatur abgestellt. Einen entsprechenden Werkstattauftrag habe ich in meinen Akten. Noch am selben Tag fuhr ich von dort mit meinem PKW nach Hause und musste wegen eines grippalen Infekts das Bett hüten. Nach meiner Genesung am 27.10.2020 sendete ich via E-Mail die entsprechenden Unterlagen (Kassenbon und Kfz-Schein) an die ASFINAG mit dem Hinweis, die verspätete Zusendung wegen Krankheit zu entschuldigen.

Im Februar 2021 !!!!, also 4 Monate, nachdem ich die Unterlagen an Asfinag versandte, erhielt ich ein Schreiben der Asfinag, ich hätte eine Ersatzmaut in Höhe von € 300.- wegen verspäteter Zusendung der Unterlagen, zu bezahlen. Ersatzweise wurde mir eine Freiheitsstrafe von 33 Stunden angeboten, wenn der Betrag i.H.v. € 300.- uneinbringlich sei.

Ferner behauptete die ASFINAG, ich hätte am 16.10.2020 drei (3) Signaltöne auf meine GoBox erhalten, um umgehend die nächste Servicestation der ASINAF anzufahren, weil sich mein Guthaben dem Ende neigt.

Bezüglich der mir angeblich zugegangenen Signaltöne vom 16.10.2020 habe ich trotz mehrfacher Bitte und Aufforderung, mir den Nachweis zuzusenden von ASFINAG bis heute keine Antwort erhalten. Wie auch, es ist einfach nur eine Behauptung, ohne dass die ASFINAG einen Nachweis erbringen könnte.

Gedanke:

Warum erhalte ich erstmals nach 4 Monaten eine Aufforderung, wegen zu spät übermittelten Unterlagen (wegen Krankheit) eine Ersatzmaut i.H.v. € 300.- nachentrichten zu müssen? Wie kann es sein, dass Signaltöne auf meiner Go-Box eingegangen sind, wenn sich zu diesem Zeitpunkt mein Wohnmobil in Deutschland nachweislich in einer Werkstatt befand? Hat sich da etwa ein Mitarbeiter des Händlers ohne mein Wissen mein Wohnmobil für eine kurze Reise nach Österreich ausgeliehen😊….mit Sicherheit nicht.

Bezüglich eines weiteren mir zugestellten Schreibens (Sammelrechnung) führte ich am 21.04.2023 ein Telefonat mit einer Mitarbeiterin von ASFINAG. Diese erklärte mir, dass sie nicht genau wisse, was diese Sammelrechnung zu bedeuten habe, der Fall für mich aber erledigt sei !!!!!

Der ganze Irrsinn gipfelte darin, dass ich nach mehrfachem Bekenntnis, diese Ersatzmaut nicht zu begleichen und meiner Beschwerde dagegen, für den 08.01.2023 eine Anhörung zur Entscheidung am Landesverwaltungsgericht Vorarlberg angesetzt wurde. Diese Beschwerde habe ich nach telefonischer Rücksprache mit dem zuständigen Richter zurückgezogen.

Zu einem war ich zu dieser Zeit in Kroatien unterwegs, zum anderen erklärte mir der Richter, dass es nur um die Feststellung ginge, ob die Unterlagen innerhalb der vorgeschriebenen 28 Tage an die ASFINAG übermittelt wurden. Die verspätete Übersendung meiner Unterlagen hatte ich nie bestritten.

Am 09.01.2023 erging also der Beschluss des Gerichts, die Ersatzmaut i.H.v. € 300.- zzgl. € 30.- Verwaltungsgebühren begleichen zu müssen. Daraufhin schrieb ich die ASFINAG erneut und zum wiederholten Male an und bat um Mitteilung, wo ich meine Haftstrafe anzutreten habe. Solle das in Österreich sein oder im Zuge eines Amtshilfeersuchens in Deutschland. Ich bot ASFINAG an, mich bei den deutschen Behörden zu melden, zwischenzeitlich hatte ich meine Auslandsreise und Überwinterung mit meinem Wohnmobil in Kroatien beendet.

In mehreren Schriftsätzen habe ich die ASFINAG darum gebeten, anstatt der Ersatzmaut die Freiheitsstrafe von 33 Stunden verbüßen zu dürfen. ASFINAG geht es aber hinsichtlich des dargestellten Sachverhalts nicht um ein besonderes Vergehen meinerseits, welches mit Strafe oder Nachzahlung belegt werden müsse. Ich habe weder eine Maut, den erforderlichen Bestimmungen zufolge, zu spät oder gar nicht bezahlt. Ich habe mir lediglich erlaubt, krank zu sein.

Das gesamte Vorgehen dieser Institution erachte ich in Bezug auf Sozialkompetenz, emotionaler Intelligenz und vor allem betriebswirtschaftlichem Verständnis als borniert.

Zwischenzeitlich habe ich den gesamten Vorgang einer renommierten Anwaltskanzlei in Wien übergeben. In einem Telefonat wurde ich davon in Kenntnis gesetzt, dass eben diese Anwaltskanzlei mehrere laufende Verfahren gegen die ASFINAG führt.

Ich gespannt, welche Unterstützung ich bekomme, um das Treiben der ASFIANG im Zuge einer Klage und des daraus anstehenden Rechtsstreits aufzudecken.

Wird die Anwaltskanzlei diesen Fall übernehmen, der folgende Punkte beinhalten wird?

  1. die Asfinag wird wegen Amtsmissbrauch und
  2. diverser Verfahrensfehler verklagt
  3. die ASFINAG sieht von der Erhebung der Ersatzmaut inkl. der bisher angefallenen Verwaltungsgebühren ab.

Ich werde euch auf dem Laufenden halten, wie sich die Angelegenheit weiterentwickelt.

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